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Beauftragter für den Haushalt
Bei deutschen Bundes- und Landesbehörden, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaften, ist ein Beauftragter für den Haushalt (BfdH) zu bestellen, es sei denn, der Behördenleiter nimmt diese Aufgabe selbst wahr, was vor allem bei kleineren Dienststellen der Fall sein kann. Der BfdH ist dem Leiter der Dienststelle in der Regel unmittelbar unterstellt.

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