Das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 ist ein österreichisches Gesetz, welches die Dienstverhältnisse aller Bediensteten regelt, die in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (
Bundesebene) stehen, also Bundesbeamte. Sie werden im Gesetz als
Beamte bezeichnet (§ 1 Abs. 1 BDG).