Ein
Bauträger ist ein
Unternehmen, das Wohn- und Gewerbe
immobilien zum gewerbsmäßigen
Vertrieb erstellt. Wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit (im Gegensatz zum
Bauunternehmer) ist, dass der Bauträger dem Erwerber das Eigentum am Grundstück und dem darauf erstellten Gebäude verschafft. Der „normale“
Bauunternehmer hingegen, der auch als
Generalunternehmer oder
Generalübernehmer tätig werden kann, baut auf einem Grundstück, welches dem Auftraggeber bereits gehört. Da hier kein Grundeigentum übertragen wird, sind diese Verträge - im Gegensatz zum Bauträgervertrag - nicht notariell beurkundungspflichtig, sondern werden in der Regel privatschriftlich geschlossen.