Das
Bauordnungsrecht ist neben dem Städtebaurecht (auch:
Bauplanungsrecht) ein Teilbereich des
öffentlichen Baurechts und wird von den Bundesländern insbesondere in den
Landesbauordnungen geregelt. Es befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder enthalten die Regelungen zum
Baugenehmigungsverfahren und zur
Bauaufsicht. Darüber hinaus enthalten die Landesbauordnungen auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche
Gestaltungsbestimmungen, die entweder im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer
Satzungen erlassen werden können.