Die
Baunutzungsverordnung (kurz
BauNVO) bestimmt in
Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen
Nutzung eines
Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), der Bauweise und der überbaubare Grundstücksfläche (Abschnitt 3) in
Bauleitplänen. Aufgrund der Verordnungsermächtigung des des
Baugesetzbuches sind die Gemeinden bei der Bauleitplanung an die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung gebunden, können also grundsätzlich nur die Festsetzungen treffen, die die Baunutzungsverordnung zulässt.