Die
Basiliken (
griechisch: τὰ βασιλικὰ [νόμιμα bzw. βιβλία] = die kaiserlichen [Gesetze bzw. Bücher]) sind eine Sammlung des
byzantinischen Rechts in 60 Büchern. Die Gesetzessammlung (deren Bezeichnung als
Basiliken erst im 11. Jahrhundert nachweisbar ist) wurde unter dem byzantinischen Kaiser
Basileios I. begonnen und unter dessen Sohn
Leon VI. - vermutlich 888 - fertiggestellt. Nach dem von Leon VI. verfassten Vorwort war der Zweck des Werkes eine übersichtlichere Zusammenstellung des im
Corpus iuris civilis enthaltenen Gesetzesmaterials unter Ausscheidung alles Überflüssigen. Fast ausschließliche Quellen der
Basiliken sind demgemäß die vier Teile der justinianischen Kodifikation, die
Institutionen allerdings nur in sehr geringem Ausmaß, weil diese durch ein eigenes Einführungslehrbuch (die
Eisagoge tu nomu, später den
Procheiros nomos) ersetzt wurden. Für die lateinischen Texte der
Digesten und des
Codex Iustinianus griffen die Kompilatoren der
Basiliken auf griechische Übersetzungen der Antecessores aus der Zeit des Kaisers
Justinian I. zurück. Die 60 Bücher sind in Titel unterteilt, die nach Materien geordnet und regelmäßig in der Weise aufgebaut sind, dass den betreffenden Kapiteln (κεφάλαια) aus den
Digesten solche aus dem
Codex Iustinianus und diesen wiederum solche aus den
Novellen Justinians I. folgen. Viele Bücher der
Basiliken sind lediglich in einem Manuskript, manche sind handschriftlich überhaupt nicht überliefert und können nur indirekt - etwa durch die
Eisagoge aucta, die
Synopsis maior, die
Peira, den
Tipukeitos und den Kommentar des
Theodoros Balsamon - teilweise restituiert werden. In der Mitte des 11. Jahrhunderts wurde das Werk unter Leitung des
Ioannes Xiphilinos überarbeitet und mit einem Katenen-Kommentar versehen, welcher zum größten Teil aus sog. „alten Scholien“ (Exzerpten aus Schriften der Antecessores) und zu einem kleinen Teil aus
jungen bzw.
jüngeren (oder auch
neuen) Scholien (Einzelkommentierungen hauptsächlich aus dem 11. Jahrhundert) besteht.