Die
Bürgerrechte sind die
Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen
Bürger und
Staat beziehen. In der
Europäischen Union sind diese als kleiner Teil der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union in den Artikel 39–46 definiert: Wahlrecht auf
EU- und kommunaler Ebene, Recht auf eine gute Verwaltung, Recht auf Zugang zu Dokumentationen, Bürgerbeauftragte, Petitionsrecht, Freizügigkeit und diplomatischer Schutz.