Unter Bürgergesellschaft wird eine demokratischeGesellschaftsform verstanden, welche durch die aktive Teilnahme ihrer Mitglieder am öffentlichen Leben gestaltet und weiterentwickelt wird. Getragen wird die Bürgergesellschaft durch das freiwillige Engagement ihrer Akteure, der Bürger. Ein verwandter und je nach zugrundeliegender Konzeption ähnlich verwendeter Begriff ist Zivilgesellschaft.