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Autonomie Südtirols
Unter Autonomie Südtirols versteht man die Summe der Rechtsnormen, die der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol eine weitreichende Selbstverwaltung des öffentlichen Lebens ermöglichen. Die Grundlage der Autonomie bilden die Grundsätze des ethnischen Minderheitenschutzes. Für das 1919 von Österreich an Italien abgetretene Südtirol wurden sie erstmals 1946 im Gruber-De-Gasperi-Abkommen rechtlich verbrieft.

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