Als
Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von
Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen
Arbeitgeber in einem
Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Sie ist somit typischerweise die Antwort der Arbeitgeberseite auf einen
Streik (
Abwehraussperrung) und soll die Kosten des Streiks für die
Gewerkschaften erhöhen, da diese mehr
Streikgelder bezahlen müssen.