Der
Europäische Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der
Europäischen Union (EU), die den subnationalen Gebietskörperschaften (d. h. Regionen, Bezirken, Provinzen, Städten und Gemeinden) im institutionellen Gefüge der EU unmittelbar Gehör verschafft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass diese ihren Standpunkt zur Politik der EU einbringen können und regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Im April 2009 hat der Ausschuss seine Rolle im Politischen System der Europäischen Union in einer Grundsatzerklärung dargestellt.