Als
Artikel- oder
Mantelgesetz wird in der Gesetzgebungspraxis der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz bezeichnet, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint. Meist werden damit
Änderungsgesetze bezeichnet, die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Fachgesetzen ändern. Für diese Gesetze ist auch die Bezeichnung „
Omnibusgesetz“ gebräuchlich, wenn Änderungen, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, in einem Artikelgesetz zusammengefasst werden.