Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter, aufgrund
ethischer oder
ästhetischer Prinzipien, teils aufgrund
ökologisch begründeter Erkenntnisse, wild lebender
Arten durch den Menschen. Hierdurch unterscheidet sich der Artenschutz vom
Tierschutz, bei dem Menschen das individuelle Tier um seiner selbst willen schützen wollen. Gegenstand des Artenschutzes sind demgegenüber wildlebende Populationen der von ihm zu schützenden Zielarten. Ist diese Population lebensfähig, sind Tod und Verlust von Individuen hinnehmbar. Artenschutz bezieht sich im Prinzip ausschließlich auf wild lebende Tier- oder Pflanzenarten. Vergleichbare Bemühungen bestehen in der Landwirtschaft auch für selten werdende Nutztierrassen oder alte Obst-, Gemüse- und Getreidesorten. Übergreifendes Ziel ist der Schutz der biologischen Vielfalt (
Biodiversität).