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Arbeitszeitverordnung
Die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten ist in Deutschland durch Arbeitszeitverordnungen des Bundes (für Bundesbeamte) und der einzelnen Bundesländer (für Landes- und Kommunalbeamte) geregelt. Es handelt sich hier, wie beim sonstigen Beamtenrecht, nicht um gegenseitige Vereinbarungen (TarifvertragArbeitsvertrag), sondern einseitige Vorgaben des jeweiligen Verordnungsgebers. Neben den Arbeitszeitverordnungen für Beamte im Verwaltungsdienst gibt es für spezielle Beamtenlaufbahnen, wie den feuerwehrtechnischen Dienst und den Polizeivollzugsdienst, eigene Arbeitszeitverordnungen. Für Richter gelten die Arbeitszeitverordnungen nicht, diese haben keine festen Arbeitszeiten, sondern Pensen (also sozusagen Fallzahlen, die zu bewältigen sind).

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