Die Tätigkeit eines
Arbeitsvermittlers ist auf die Vermittlung von Arbeitssuchenden in Beschäftigung ausgerichtet. Sie kann im öffentlichen oder privaten Auftrag erfolgen. In Deutschland sind die meisten Arbeitsvermittler Mitarbeiter der
Bundesagentur für Arbeit oder der
Jobcenter, die zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung (z.B. Bewerbungscoaching) beauftragen können.