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Häusliches Arbeitszimmer (Deutschland)
Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Im Hinblick auf die Bestimmung der Betriebsausgaben ( Abs. 5 Nr. 6b EStG) bzw. der Werbungskosten ( Abs. 5 EStG) hat es mit dem häuslichen Arbeitszimmer eine besondere Bewandtnis, für dieses gelten Einschränkungen im Vergleich zu anderen beruflich genutzten Räumen (Arbeitszimmern). Was unter einem häuslichen Arbeitszimmer zu verstehen ist, ist allerdings gesetzlich nicht definiert, so dass weitgehend auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zurückgegriffen werden muss. Danach ist das häusliche Arbeitszimmer ein Raum, der
  • nach seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist,
  • vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient und
  • nahezu ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird.
  • Räume mit atypischer Ausstattung und Funktion gelten nicht als Arbeitszimmer, unabhängig davon, ob sie der Lage nach in die häusliche Sphäre eingebunden sind; Beispiele hierfür sind Werkstattheilberufliche PraxisKanzlei, Behandlungsraum.

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