Approbationsordnungen (
lat.: approbatio „Billigung, Genehmigung“, veraltet: „
Bestallung“) sind Rechts
verordnungen, die in
Deutschland die Zulassung zu den akademischen
Heilberufen Arzt,
Zahnarzt,
Tierarzt,
Psychologischer Psychotherapeut,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und
Apotheker regeln. Sie werden vom
Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage der entsprechenden
Bundesgesetze erlassen, und legen bundeseinheitlich die
Ausbildung für den jeweiligen Beruf (u. a. Mindestdauer, Ablauf und Pflichtinhalte des
Studiums und weiterer notwendiger Ausbildungsabschnitte), Bedingungen für staatliche
Prüfungen und andere Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf der
Approbation fest.