Unter
Anwaltsprozess versteht man im
Zivilprozess in Deutschland ein gerichtliches Verfahren, bei dem sich die Parteien durch einen
Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, d. h., sie können ohne diese Vertretung den
Prozess weder als
klagende noch als
beklagte Partei führen und werden in der mündlichen
Verhandlung behandelt, als wenn sie nicht erschienen wären. Es mangelt Nichtanwälten in diesen Fällen an der sogenannten
Postulationsfähigkeit: Sie können keine wirksamen Prozesserklärungen abgeben.