Deutschsprachige Wikipedia - Die fr...
Download this dictionary
Annahme (Recht)
Die
Annahme
(Lehnübersetzung von
lat
. acceptio) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige
Willenserklärung
, die auf den Abschluss eines
angebotenen
schuldrechtlichen
Vertrags
gerichtet ist.
Mehr unter Wikipedia.org...
© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus
Wikipedia
®
und ist lizensiert auf
GNU-Lizenz für freie Dokumentation
und
Creative Commons Attribution-ShareAlike License