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Anlagevermögen
Zum Anlagevermögen (engl. „fixed assets“) gehört im Rechnungswesen der auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesene Teil der Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauernd zu dienen. Der Begriff Anlagevermögen wird nicht nur im Rechnungswesen, sondern auch in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verwendet.

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