Der Begriff
Anger (
mhd. anger,
ahd. angar, germanisch noch
Vangr) bezeichnet ein meist grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des
Dorfes genutzt werden konnte (zu
Gemeinbesitz siehe auch:
Allmende). Dies reicht bis in die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung lag. Dort war er Ort für Feste (z. B. Osterfeuer), für gemeinschaftliche Aktivitäten (Dorfbackofen, gemeinschaftliches Schlachten) und konnte auch einen heiligen Kultplatz, Ort für Ratsversammlungen (
Thing) oder als Richtplatz für das germanische Stammesrecht dienen. Daneben beherbergte er gelegentlich Prozessionswege oder germanische Grabstätten.