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Von Amts wegen
Der Ausdruck
von Amts wegen
, abgekürzt
v. A. w.
oder
ex officio
, abgekürzt
e. o.
, in
österreichischer
Rechtssprache
Amtswegigkeit
bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen
Amtes
bestimmte
Funktionen
, Befugnisse oder
Vollmachten
innehat oder wahrnimmt oder dass eine
Behörde
oder ein
Gericht
eine bestimmte
Verwaltungshandlung
oder
Polizeiliche Handlung
ohne
Antrag
oder sonstige
verfahrenseinleitende
Maßnahmen von sich aus vornimmt.
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