Der
Amtmann war im deutschsprachigen Raum seit dem Mittelalter der oberste
Dienstmann eines vom
Landesherrn zur Territorialverwaltung von
Gutshöfen, Burgen und Dörfern geschaffenen
Amtes, das zugleich ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk war. Er gehörte meist dem Adel oder dem Klerus an, in Städten oft auch den wohlhabenden Schichten des Bürgertums. Er residierte im
Amthaus und trieb im Amtsbezirk die Steuern ein, sprach Recht und sorgte mit einer kleinen bewaffneten Einheit für Sicherheit und Ordnung. Ihre Entsprechung in
Preußen und im
Kurfürstentum Sachsen war der
Amtshauptmann.