In der
Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (
Amtliche Sammlung,
AS) werden gemäß Art. 2 des
Schweizer Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die Sammlungen des Bundesrechts und das
Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) veröffentlicht: Die
Bundesverfassung, die
Bundesgesetze, Verordnungen der Bundesversammlung und des Bundesrates, die übrigen rechtsetzenden Erlasse der Bundesbehörden und der anderen Stellen, denen Bundesaufgaben übertragen sind, sowie verschiedene Formen von
Bundesbeschlüssen. Ebenfalls in der AS publiziert werden
völkerrechtliche Verträge, Beschlüsse des internationalen Rechts (Art. 3 PublG) und Verträge zwischen Bund und Kantonen.