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Amt (Kommunalrecht)
Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern BrandenburgMecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben, nennt man amtsfrei. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft.

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