Der
Alterspräsident ist (in der Regel) der älteste Teilnehmer einer Versammlung, insbesondere eines
Parlaments. Seine Funktion besteht gewöhnlich darin, die erste Sitzung (
Konstituierende Sitzung) des Gremiums so lange zu leiten, bis ein
Vorsitzender gewählt worden ist. Oftmals wird der Alterspräsident durch die jüngsten Teilnehmer der Versammlung als Stellvertreter oder Schriftführer unterstützt, so beispielsweise in der Eröffnungssitzung des
Hessischen Landtags.