Das
allgemeine Wahlrecht ist eines der wichtigsten Merkmale moderner
Demokratien. Darunter versteht man, dass alle Bürger grundsätzlich das gleiche
Wahlrecht besitzen. Dennoch gelten in allen Demokratien Ausschlussgründe für bestimmte Personengruppen. Beispielsweise muss der Wähler oder Gewählte
Staatsbürger des betreffenden Landes sein und ein festgesetztes Mindestalter haben. An einer
Bundestagswahl darf nur teilnehmen, wer mindestens 18 Jahre alt ist.