Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst sind drei verschiedene
Abzeichen der
Bundeswehr, nämlich
Leistungsabzeichen, Reservistenleistungsabzeichen und
Schützenschnur, mit denen gemäß der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“, diese hat die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 37/10 „Anzugordnung der Bundeswehr“ abgelöst, besondere truppendienstliche und sportliche Leistungen von aktiven
Soldaten (Kap. 5, Abschn. 5.12.2 „Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst“),
Reservisten der Bundeswehr (Kap. 5, Abschn. 5.12.3 „Reservistenleistungsabzeichen“) und befreundeter Streitkräfte gewürdigt werden.