Abtretung (auch Zession vom lateinischencessio) bedeutet im deutschenZivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar). Es handelt sich um den Austausch des Gläubigers durch Rechtsgeschäft ohne Änderung des Schuldners oder des Inhalts der Forderung. Die Abtretung ist daher abzugrenzen von der Schuldübernahme und der Novation. Neben dem rechtsgeschäftlichen Forderungsübergang kann die Person des Gläubigers auch kraft Gesetzes (sog. cessio legis, beispielsweise Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 BGB, Abs. 1 VVG) oder durch Hoheitsakt (beispielsweise Abs. 2 ZPO) ausgetauscht werden.