Eine
Abteilung in der
Forstwirtschaft bezeichnet eine forstliche Flächeneinheit, die zur Planung und Kontrolle der
waldbaulichen Tätigkeiten sowie zur Orientierung dient. Die Größe beträgt in der Regel 10 bis 30
Hektar. Üblicherweise dienen als Begrenzung der Abteilungen
Wege,
Schneisen,
Gräben oder Höhenrücken. Die Eckpunkte der Abteilungen werden in größeren Forstbetrieben häufig durch Abteilungssteine markiert.