Das
Absorptionsprinzip ist in Abs. 1 und 2
StGB geregelt (
Tateinheit) und besagt, dass bei Verletzung mehrerer
Strafgesetze oder desselben Strafgesetzes mehrmals durch dieselbe Handlung nur auf eine
Strafe erkannt wird. Bei Verletzung mehrerer Strafgesetze (ungleichartige Tateinheit) richtet sich die Strafe nach dem Gesetz, das die schwerste Strafandrohung vorsieht. Gleichzeitig ist die Mindeststrafandrohung dem Gesetz zu entnehmen, das die höchste Mindeststrafe vorsieht (Kombinationsmodell).