Abschiebehaft oder
Abschiebungshaft (in
Österreich:
Schubhaft, in der
Schweiz Ausschaffungshaft) ist ein Begriff aus dem
Ausländerrecht. Es handelt sich um eine
Freiheitsentziehung, die in festgelegten Situationen in Zusammenhang mit einer
Abschiebung für eine bestimmte Dauer durch einen Richter angeordnet werden kann.