Mit einem
Abkommen waren ursprünglich, im 16. und 17. Jahrhundert, Vereinbarungen über Tilgungen und Erstattungen angesprochen, seit dem 18. Jahrhundert wird der Begriff im Sinne von „
Vertrag,
Übereinkommen“ verwendet. Ein Abkommen ist eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Personen oder Parteien.