Die
Abgeordnetenentschädigung ist neben der
Amtsausstattung ein Bestandteil der Diäten (lateinisch „dies“, „Tag“;
mittellateinisch „dieta“, „Tagelohn“; französisch „diète“, „die tagende Versammlung“; in der Schweiz wird von
Taggeld gesprochen), die den
Mitgliedern eines Parlaments gewährt werden. In Deutschland gibt es Diäten seit 1906. Zuvor war die Mitgliedschaft im
Parlament ehrenamtlich und die Abgeordneten des
Reichstags durften auch keine Bezahlung für diese Tätigkeit erhalten.