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Abgeordnetenentschädigung
Die Abgeordnetenentschädigung ist neben der Amtsausstattung ein Bestandteil der Diäten (lateinisch „dies“, „Tag“; mittellateinisch „dieta“, „Tagelohn“; französisch „diète“, „die tagende Versammlung“; in der Schweiz wird von Taggeld gesprochen), die den Mitgliedern eines Parlaments gewährt werden. In Deutschland gibt es Diäten seit 1906. Zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich und die Abgeordneten des Reichstags durften auch keine Bezahlung für diese Tätigkeit erhalten.

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