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18 v. Chr.
  • Augustus erlässt das Gesetz Lex Iulia de maritandis ordinibus zur Erhöhung der allgemeinen Moral und zur Bekämpfung von Kinderlosigkeit. Es dürfen nur noch standesgerechte Ehen geschlossen werden.
  • Die Lex de adulteriis coercendis („über die Verhinderung von Ehebrüchen“) enthält Strafvorschriften für Unzucht und Ehebruch.
  • Erste Verlängerung des imperium proconsulare des Augustus um 5 Jahre (Ende 18 v. Chr. bis 2. Hälfte 13 v. Chr). Das imperium proconsulare bildete eines der zentralen Herrschaftsinstrumente des Augustus und seiner Nachfolger (oberste Befehlsgewalt über die in den gefährdeten Provinzen stationierten Legionen), wurde dem Prinzeps Augustus jedoch nie auf Lebenszeit verliehen sondern vom Senat lediglich verlängert: 13 v. Chr. um weitere 5 Jahre und 8 v. Chr. sowie 3 und 13 n. Chr. um 10 Jahre. Erst Tiberius erhielt das imperium proconsulare am 19. August 14 n. Chr. auf Lebenszeit.

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