Politik und Weltgeschehen
Reichstag zu Augsburg
- seit 1547: Geharnischter Reichstag zu Augsburg
- 15. März: Das auf dem Reichstag zu Augsburg strittig beratene Augsburger Interim wird publiziert. Es enthält für die Protestanten Regelungen, wie sie es mit der Religion bis zur Entscheidung durch das Konzil von Trient halten sollen. Die protestantische Seite lehnt in der Folge das Interim ab, in oberdeutschen Städten wird die Umsetzung erzwungen.
- 15. Mai: Verkündung des Augsburger Interims durch Kaiser Karl V. mit Zulassung von Priesterehe und Laienkelch
- 30. Mai: Im Reichsabschied legt Kaiser Karl V. das Augsburger Interim fest. Es ist ein Versuch, nach seinem Sieg über den Schmalkaldischen Bund eine religiöse Ordnung mit den Protestanten herzustellen. Die Zwischenlösung soll bis zum Entscheid des Konzils von Trient gelten. Sie setzt sich in der Praxis aber nicht durch.
- 26. Juni: Der von Viglius Zuichemus ausgearbeitete Burgundische Vertrag zwischen dem Kaiser und den Reichsständen wird ratifiziert. Er regelte die staatsrechtliche Stellung der Habsburgischen Niederlande (17 Provinzen) im Gefüge des Heiligen Römischen Reichs neu. Der Vertrag löst die direkten Herrschaften Karls V., das Herzogtum Geldern, die Grafschaft Zutphen, und die Territorien Hochstift Utrecht, Groningen, Herrschaft Overijssel, sowie Grafschaft Drenthe, aus dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis heraus. Diese werden dem Burgundischen Reichskreis zugeschlagen. Die somit entstandene neue Einheit der burgundischen Erblande Karls V. wird der Jurisdiktion des Reichskammergerichts entzogen.
- Auf Wunsch der Erbfräulein Maria und Anna, die sich der ständigen Bedrohung durch die Grafschaft Ostfriesland ausgesetzt sehen, wird die Reichsunmittelbarkeit der Herrschaft Jever aufgehoben und sie dem Burgundischen Reichskreis unterstellt.