Der Rechtsbegriff
Öffentlicher Auftraggeber bezeichnet im
Vergaberecht diejenigen Auftraggeber, die bei der Vergabe eines
öffentlichen Auftrags in der
EU das Vergaberecht zu beachten haben, also insbesondere die Aufträge öffentlich
ausschreiben müssen. In Europa machten die öffentlichen Aufträge im Jahr 2005/2006
(2006) etwa 16 Prozent des
Bruttoinlandproduktes der EU aus.