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Überschusseinkünfte
Überschusseinkünfte im deutschen Einkommensteuerrecht sind Einkünfte, die nach Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten berechnet werden. Die Überschusseinkünfte stellen nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung die zweite Art der Einkunftsermittlung dar. Bei den folgenden Einkunftsarten werden zur Ermittlung der Einkünfte die Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen:

Neben die Überschusseinkünfte treten als Gegenstück die Gewinneinkünfte. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß Abs. 3 EStG, die zur Ermittlung von Gewinneinkünften  dient.

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