In
Österreich obliegt die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei eigenständigen gesetzgebenden Körperschaften, dem
Nationalrat (183 Abgeordnete) und dem
Bundesrat (61 Mitglieder), die gemeinsam auch als
Parlament bezeichnet werden. In seltenen Fällen treten Nationalrat und Bundesrat als
Bundesversammlung gemeinsam zusammen.