Öffentliches Vermögen ist das im
Eigentum der
öffentlichen Hand stehende
Vermögen. Es gliedert sich nach der auf
Paul Laband beruhenden Unterscheidung in Verwaltungsvermögen und in Finanzvermögen. Verwaltungsvermögen ist Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient. Umgekehrt ist Finanzvermögen öffentliches Vermögen, das nicht unmittelbar, sondern nur durch seine Erträge öffentlichen Zwecken dient.