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Öffentliches Vermögen (Deutschland)
Öffentliches Vermögen ist das im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Vermögen. Es gliedert sich nach der auf Paul Laband beruhenden Unterscheidung in Verwaltungsvermögen und in Finanzvermögen. Verwaltungsvermögen ist Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient. Umgekehrt ist Finanzvermögen öffentliches Vermögen, das nicht unmittelbar, sondern nur durch seine Erträge öffentlichen Zwecken dient.

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