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ÖPNV-Aufgabenträger
Die
ÖPNV-Aufgabenträger
sind in
Deutschland
seit der Regionalisierung und dem Inkrafttreten des
Regionalisierungsgesetzes
am 27. Dezember 1993 für die Organisation und Finanzierung des
öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) zuständig. Dies umfasst den
öffentlichen Straßenpersonennahverkehr
(ÖSPV) gemäß
Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) und den
Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) gemäß
Allgemeinem Eisenbahngesetz
(AEG). Je nach Bundesland und differenziert nach SPNV und ÖSPV sind diese Funktionen unterschiedlichen Behörden und Organisationen übertragen,
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