In
Frankreich wird unter einem
Établissement public im verwaltungtechnischen Sinne eine öffentliche Einrichtung verstanden, die eine
juristische Person des
Öffentlichen Rechtes ist. Damit verfügt sie über eine gewisse verwaltungstechnische und finanzielle Autonomie, um einen Auftrag von generellem Interesse zu erfüllen, der präzise definiert ist (Prinzip der Spezialität). Damit ist sie abgegrenzt zu einem Objekt der zentralen Verwaltung des Staates.